FAQ – häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen – übersichtlich zusammengefasst.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer angefertigte Übersetzung, deren Richtigkeit mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers bescheinigt wird. Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland immer dann benötigt, wenn Dokumente und Urkunden bei Behörden oder anderen öffentlichen Stellen eingereicht werden sollen, aber nicht auf Deutsch vorliegen. In der Regel verlangt die Behörde dann eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments, um den jeweiligen Vorgang weiter bearbeiten zu können. Übrigens ist der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ in Deutschland am weitesten verbreitet, die korrekte Bezeichnung lautet jedoch „bestätigte Übersetzung“ bzw. in manchen Bundesländern „bescheinigte Übersetzung„. Eigentlich logisch, da wir Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen bzw. bescheinigen. Weitere Bezeichnungen für beglaubigte Übersetzungen sind „amtliche Übersetzung“ und „beeidigte Übersetzung„.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

In Deutschland dürfen nur Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von einem deutschen Gericht dazu befähigt wurden. Ein solcher gerichtlich anerkannter Übersetzer heißt ermächtigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer oder vereidigter Übersetzer. Die Bezeichnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, gemeint ist aber immer dasselbe: ein Übersetzer mit gerichtlicher Erlaubnis zum Anfertigen von bestätigten Übersetzungen. Gerichtlich ermächtigte Übersetzer sind immer für mindestens eine oder mehrere Sprachen ermächtigt.

Werden Ihre beglaubigten Übersetzungen in ganz Deutschand akzeptiert?

Ja. Gemäß § 142 Abs. 3 ZPO werden meine beglaubigten Übersetzungen in ganz Deutschland von Behörden, Ämtern und anderen offiziellen Stellen anerkannt. Das bedeutet, dass von mir angefertigte beglaubigte Übersetzungen in jedem Bundesland gültig sind und auch verwendet werden können.

Wie lange sind beglaubigte Übersetzungen gültig?

Grundsätzlich sind beglaubigte Übersetzungen zeitlich unbegrenzt gültig – zumindest in der Theorie. In der Praxis kann es vorkommen, dass Behörden eine aktuelle Übersetzung verlangen. Wie aktuell diese beglaubigte Übersetzung sein soll, ist dabei von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Daher ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der Zielbehörde nach den genauen Vorgaben zu erkundigen.

Wie erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?

Ihre beglaubigte Übersetzung kommt ganz bequem mit der Post zu Ihnen nach Hause. Ihre Originalurkunde müssen Sie mir in der Regel nicht vorlegen. Es reicht aus, wenn Sie mir zur Bearbeitung einen Scan von guter Qualität zur Verfügung stellen. Mit anderen Worten: Die gesamte Abwicklung von Bestellung bis Erhalt der beglaubigten Übersetzung kann digital und über Postversand erfolgen. Bezahlen können Sie per Onlinebanking, PayPal oder Wise. Sie müssen also keine Termine mit Anfahrt oder sogar Wartezeit einplanen, sondern können alles von zu Hause erledigen.

Weitere Informationen zu Zahlungsoptionen und Kosten finden Sie unter dem Menüpunkt Preise.

Muss ich meine Übersetzung notariell beglaubigen lassen?

Nein. Übersetzungen, die von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer angefertigt wurden, müssen nicht zusätzlich notariell beglaubigt werden. Zu den Aufgaben eines Notars gehört vieles, jedoch nicht die Bescheinigung der Richtigkeit einer Übersetzung (die sogenannte Beglaubigung einer Übersetzung). Das dürfen in Deutschland nur Übersetzer mit gerichtlicher Zulassung.

Was ist eine Apostille? Was ist eine Legalisation?

Apostille und Legalisation sind zwei unterschiedliche Formen der Überbeglaubigung für Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen. Mit einer solchen Überbeglaubigung eines Dokuments wird dessen Echtheit offiziell bestätigt. Genauer gesagt bestätigen sowohl Apostille als auch Legalisation die Echtheit der Unterschrift auf einer Urkunde und die Eigenschaft des Unterzeichners der Urkunde. Ob eine Apostille oder eine Legalisation benötigt wird, hängt davon ab, in welchem Land die Urkunde vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen zu Apostillen und Legalisationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Welche Sprachen übersetzen Sie? Sind Ihre Übersetzungen auch im Ausland gültig?

Als vom Landgericht Hannover ermächtige Übersetzerin für die dänische und englische Sprache übersetze ich von Englisch nach Deutsch, von Dänisch nach Deutsch, von Deutsch nach Englisch und von Deutsch nach Dänisch. Der Großteil der von mir angefertigten Übersetzungen geht ins Deutsche. Ich fertige aber auch regelmäßig Übersetzungen ins Englische und Dänische an, die dann im Ausland vorgelegt werden sollen. In den meisten Fällen werden meine Übersetzungen problemlos im Ausland akzeptiert. Es kann aber auch sein, dass die Zielstelle eine zusätzliche Überbeglaubigung der Übersetzung verlangt, die meine Unterschrift und meine Befugnis bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bei der Zielstelle erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland akzeptiert wird.

Beglaubigte Übersetzungen von einer Fremdsprache in die andere, also von Englisch nach Dänisch oder von Dänisch nach Englisch, darf ich übrigens nicht anfertigen. Der Grund hierfür ist, dass die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, weshalb Deutsch immer eine der beiden involvierten Sprachen sein muss.

Können Sie auch dolmetschen?

Nein. Als Übersetzerin arbeite ich ausschließlich mit dem geschriebenen Wort, also mit Schriftstücken aller Art. Für alle Dienstleistungen, die eine mündliche Sprachübertragung erfordern, benötigen Sie einen Dolmetscher.

Der Unterschied zwischen einem Übersetzer und einem Dolmetscher liegt also kurz gesagt darin, dass Übersetzer Sprache schriftlich übertragen, Dolmetscher dagegen mündlich.